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Krankenpflege

Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Diese werden bis zu einem Betrag von 42 € monatlich von der Pflegekasse übernommen.

Um den Anspruch geltend zu machen, ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich.

Wir übernehmen für Sie die Einholung der Genehmigung und die monatliche Versorgung.

Eine Inkontinenzversorgung auf Rezept ist möglich, wenn eine medizinisch indizierte Inkontinenz vorliegt.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten in Höhe von 24,50 €/Monat für aufsaugende Inkontinenzprodukte wie Einlagen, Slips oder Einweghöschen.

Bei der Auswahl der passenden Produkte und der Klärung von Fragen rund um die Inkontinenzversorgung stehen wir Ihnen gerne hilfreich zur Seite.